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Mit diesem Haken stimme ich den unten genannten Abo-Bedingungen und der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen des Abonnements zu. Das Abo verlängert sich bei Nicht-Kündigung bis zum 31.05. jeder Saison um eine weitere Saison.

Bei Abonnementverträgen, die vor dem 1. März 2022 mit dem Landestheater Schwaben abgeschlossen wurden, verlängert sich das Abonnement automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Spätere Kündigungen können nicht akzeptiert werden. Ein Wechsel innerhalb des Abonnements auf einen anderen Platz, in eine andere Platzkategorie, eine andere Ermäßigungsart oder eine andere Wochentagsbindung sind jederzeit zum Saisonwechsel möglich, sofern ein dementsprechendes Angebot gemacht werden kann. Oben genannte Wechsel begründen keinen Neuvertrag. Bei Abonnementverträgen, die nach dem 1. März 2022 mit dem Landestheater Schwaben abgeschlossen wurden, verlängert sich das Abonnement nach der ersten Spielzeit um eine weitere Spielzeit, wenn nicht bis zum 31. Mai der ersten Spielzeit von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Ab der dritten Spielzeit geht der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag über, der jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Ein Wechsel innerhalb des Abonnements auf einen anderen Platz, in eine andere Platzkategorie, eine andere Ermäßigungsart oder eine andere Wochentagsbindung ist nicht möglich. Ein Wechsel kann nur durch eine vorherige Kündigung des bestehenden Abonnementvertrages und dem Abschluss eines neuen Abonnementvertrages zustande kommen. Bei Abschluss eines Abonnements gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen, veröffentlichten Fassung. Diese sind einsehbar unter: https://www.landestheater-schwaben.de/service/agbs.

Der Abonnementpreis muss in voller Höhe entrichtet werden. Bleibt der*die die Abonnent* in mit der Zahlung im Rückstand, ist das Landestheater Schwaben berechtigt, für erforderliche Mahnungen Gebühren zu erheben. Sollte das Abonnement innerhalb einer bereits laufenden Spielzeit abgeschlossen werden und ein Teil der für das Abonnement vorgesehenen Vorstellungen werden nicht mehr angeboten, so verringert sich der Preis für das Abonnement in der betreffenden Spielzeit um den anteiligen Wert. Ab der folgenden Spielzeit umfasst das Abonnement dann alle vorgesehenen Vorstellungen und der volle Abonnementpreis wird fällig. Abonnementkarten müssen spätestens am letzten vor dem Vorstellungstag liegenden Werktag innerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten der Theaterkasse umgetauscht werden. Es kann nur auf andere Termine der gleichen Inszenierung in der laufenden Spielzeit getauscht werden. Der Wechsel in eine andere Inszenierung ist nicht möglich. Die Rücknahme von Abokarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Ein Anspruch auf den gleichen Sitzplatz kann nicht gewährt werden. Bei einem Umtausch in eine höhere Preiskategorie muss die Differenz zusätzlich bezahlt werden. Bei einem Umtausch in eine niedrigere Preiskategorie verbleibt die Differenz beim Landestheater Schwaben und wird nicht ausbezahlt. Kann bei Umtausch einer Abonnementkarte der*die Abonnent*in noch keinen Ersatztermin benennen, so wird der Wert gutgeschrieben. Dieses Guthaben kann für Vorstellungen der gleichen Inszenierung in der laufenden Spielzeit eingelöst werden. Das Guthaben erlischt am Ende der jeweiligen Spielzeit. Reservierte und nicht abgeholte bzw. eingelöste Abonnementkarten verfallen 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung. Alle Abonnements (Ausnahme: Theatercard und TheaterStarter-Abo) sind übertragbar.

Muss eine Vorstellung seitens des Landestheaters Schwaben bereits vor dem Vorstellungstermin abgesagt oder vor der Hälfte der Spieldauer abgebrochen werden, können gekaufte Eintritts- und Abonnementkarten gegen Erstattung des Eintrittspreises zurückgegeben werden. Dies gilt auch, wenn eine Ersatzvorstellung angeboten wird und der neue Termin nicht angenommen werden kann. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen dreißig Tagen nach Absage der Vorstellung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch / persönlich an der Tageskasse geltend gemacht wird. Sollte eine Vorstellung nach der Hälfte der Spieldauer abgebrochen werden müssen, entsteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf eine Ersatzvorstellung.