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Mit diesem Haken stimme ich den unten genannten Abo-Bedingungen und der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen des Abonnements zu. Das Abo verlängert sich bei Nicht-Kündigung bis zum 31.05. jeder Saison um eine weitere Saison.

Bei Abonnementverträgen, die vor dem 01.03.2022 mit dem Landestheater Schwaben abgeschlossen wurden, verlängert sich das Abonnement automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Spätere Kündigungen können nicht akzeptiert werden. Ein Wechsel innerhalb des Abonnements auf einen anderen Platz, in eine andere Platzkategorie, eine andere Ermäßigungsart oder eine andere Wochentagsbindung sind jederzeit zum Saisonwechsel möglich, sofern ein dementsprechendes Angebot gemacht werden kann. Oben genannte Wechsel begründen keinen Neuvertrag. Bei Abonnementverträgen, die nach dem 01.03.2022 mit dem Landestheater Schwaben abgeschlossen wurden, verlängert sich das Abonnement nach der ersten Spielzeit um eine weitere Spielzeit, wenn nicht bis zum 31. Mai der ersten Spielzeit von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Ab der dritten Spielzeit geht der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag über, der jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Ein Wechsel innerhalb des Abonnements auf einen anderen Platz, in eine andere Platzkategorie, eine andere Ermäßigungsart oder eine andere Wochentagsbindung sind nicht möglich. Ein Wechsel kann nur durch eine vorherige Kündigung des bestehenden Abonnementvertrages und dem Abschluss eines neuen Abonnementvertrages zustande kommen. Der Abonnementpreis kann in voller Höhe oder auch in zwei Teilzahlungen entrichtet werden. Bei Teilzahlung muss die zweite Rate bis spätestens 31. März der laufenden Spielzeit bezahlt werden. Bleibt die/ der Abonnent*in mit einer Rate im Rückstand, ist das Landestheater Schwaben berechtigt, für erforderliche Mahnungen Gebühren zu erheben. Sollte das Abonnement innerhalb einer bereits laufenden Spielzeit abgeschlossen werden und ein Teil der für das Abonnement vorgesehenen Vorstellungen werden nicht mehr angeboten, so verringert sich der Preis für das Abonnement in der betreffenden Spielzeit um den anteiligen Wert. Ab der folgenden Spielzeit umfasst das Abonnement dann alle vorgesehenen Vorstellungen und der volle Abonnementpreis wird fällig. Abonnementkarten können bis einen Werktag vor Vorstellungsbeginn umgetauscht werden. Es kann nur auf andere Termine der gleichen Inszenierung in der laufenden Spielzeit getauscht werden. Der Wechsel in eine andere Inszenierung ist nicht möglich. Die Rücknahme von Abokarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Ein Anspruch auf den gleichen Sitzplatz kann nicht gewährt werden. Bei einem Umtausch in eine höhere Preiskategorie muss die Differenz zusätzlich bezahlt werden. Bei einem Umtausch in eine niedrigere Preiskategorie verbleibt die Differenz beim Landestheater Schwaben und wird nicht ausbezahlt. Kann bei Umtausch einer Abonnementkarte die/ der Abonnent*in noch keinen Ersatztermin benennen, so wird der Wert gutgeschrieben. Dieses Guthaben kann für Vorstellungen der gleichen Inszenierung in der laufenden Spielzeit eingelöst werden. Das Guthaben erlischt am Ende der jeweiligen Spielzeit. Reservierte und nicht abgeholte bzw. eingelöste Abonnementkarten verfallen 15 Minuten vor Beginn der Vorstellung. Alle Abonnements (Ausnahme: Junge Flatrate) sind übertragbar.
 
Muss eine Vorstellung von Seiten des Landestheaters Schwaben abgesagt werden, können gekaufte Eintritts- und Abonnementkarten zurückgegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Vorstellung verschoben wird und der neue Termin nicht angenommen werden kann. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen dreißig Tage nach Absage der Vorstellung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch/ persönlich an der Tageskasse geltend gemacht wird.